45.6.1.Nr.1
§ 23 Abs. 1 AngG
1. Mangelt es an einer wirksamen Vereinbarung der Anrechnung von Vordienstzeiten (die bloße Zusage durch den Geschäftsführer des früheren Arbeitgebers reicht nicht) und lag auch kein Betriebsübergang vor, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf die Anrechnung der bei einem anderen Arbeitgeber verbrachten Zeiten.

