45.6.1.Nr.2
§ 23 Abs. 1 AngG
§ 13b Abs. 6 BUAG
1. Dienstzeiten bei verschiedenen Konzernunternehmen sind grundsätzlich nicht solche beim selben Arbeitgeber.
45.6.1.Nr.2
§ 23 Abs. 1 AngG
§ 13b Abs. 6 BUAG
1. Dienstzeiten bei verschiedenen Konzernunternehmen sind grundsätzlich nicht solche beim selben Arbeitgeber.
