45.5.1.Nr.1
§ 3 MSchG
§ 5 MSchG
§ 15e Abs. 2 und 3 MSchG
1. Auch die während eines Karenzurlaubes liegenden Zeiten der Beschäftigungsverbote nach dem MSchG sind für die Beurteilung der zeitlichen Voraussetzungen des Abfertigungsanspruchs und damit auch für die Erfüllung der speziellen 5-Jahresfrist zu berücksichtigen.

