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Kollektivertragliche Abfertigungserhöhung und kollektivvertragliches Sterbeentgelt? - OGH 26.8.2009, 9 ObA 115/08i

29. LfgFebruar 2010

45.4.3.Nr.1

§ 23 Abs.6 AngG
§ 10 Rahmen-KollV Industrieangestelte

1. Steht die gesetzliche Todfallsabfertigung (§ 23 Abs. 6 AngG) oder die erhöhte Todfallsabfertigung nach § 10 Abs. 6 RKV zu, gebührt kein Sterbeentgelt nach § 10 Abs. 1 bis 3 RKV.

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