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OGH 24.2.1999, 9 ObA 11/99d

1. LfgJuni 2000

45.3.1.Nr.2

§ 23 Abs. 1 und 7 AngG

1. Eine Karenzierung ist mit einer Wiedereinstellungszusage oder -vereinbarung nicht in Einklang zu bringen, weil jede „Wiedereinstellung“ zwangsläufig eine vorherige Beendigung des Arbeitsverhältnisses voraussetzt.

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