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OGH 10.2.1999, 9 ObA 271/98p

1. LfgJuni 2000

45.3.1.Nr.1

§ 23 Abs. 1 und 7 AngG
§ 9 Abs. 5 bis 7 AlVG
§ 12 Abs. 1 AlVG

1. Da es bei bloßer Aussetzung - also Karenzierung - ohne echte Beendigung des Arbeitsverhältnisses an der Erfüllung des Tatbestandes der Arbeitslosigkeit gemäß § 12 Abs. 1 AlVG mangelt, weil der Arbeitnehmer der Arbeitsmarktverwaltung nicht wirklich zur Verfügung steht, fehlt auch der Anspruch auf Arbeitslosengeld.

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