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OGH 3.11.1999, 9 ObA 249/99d

1. LfgJuni 2000

45.3.1.Nr.3

§§ 914 ff ABGB
§ 9 Abs. 6 und 7 AlVG

1. Wer die Arbeitsverhältnisse anlässlich jeder saisonalen Unterbrechung durch Auszahlung der aliquoten Sonderzahlungen und Urlaubsabfindung abwickelt, bringt damit seinen Willen, die Arbeitsverhältnisse jeweils zu beenden, hinreichend deutlich zum Ausdruck.

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