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Neueintritt 2003 nach Abfertigung und Unterbrechunng - OGH 29.5.2012, 9 ObA 17/12h

37. LfgOktober 2012

45.2.2.Nr.13

§ 23 Abs. 1 Satz 3 AngG
§ 46 Abs. 3 BMSVG

1. Wenn auch im Fall einer angestrebten Anwendung des § 23 Abs. 1 S 3 AngG bei einem Neuabschluss nach 2002 nicht von einem ununterbrochenen Arbeitsverhältnis auszugehen ist, bedarf es keiner Auseinandersetzung mit der kontroversiell diskutierten Literatur, in welchem Ausmaß die „Unterbrechungsjudikatur“ bei unmittelbar aufeinanderfolgenden Arbeitsverhältnissen nach dem Übergangsrecht weiter Anwendung findet.

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