45.2.2.Nr.12
§ 879 ABGB
§ 1151 Abs. 1 ABGB
§ 1153 ABGB
§ 23 Abs. 1 AngG
1. Fehlt es angesichts der sachlich gerechtfertigten Ketten-Kurzbefristungen mit zahlreichen Unterbrechungen dazwischen an einem mindestens drei Jahre ununterbrochen dauernden Arbeitsvertrag, gebührt keine Abfertigung (Alt).

