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Einvernehmliche Terminverlängerung nach Selbstkündigung - OGH 29.8.2011, 9 ObA 97/11x

35. LfgFebruar 2012

45.2.2.Nr.11

§ 914 ABGB
§ 915 ABGB
§ 20 Abs. 4 AngG
§ 23 Abs. 7 AngG

1. Kann der Arbeitgeber nach einer Selbstkündigung abgegebene Erklärungen bzw. ein Anbot einer Arbeitnehmerin unter Bedachtnahme auf die objektiven Umstände dahin verstehen, dass sie die Kündigung zu dem früheren - auch nicht genannten - Termin zurücknehmen und diese zum späteren Termin aussprechen möchte, bezieht sich die darauf beruhende Einigung der Parteien nur auf eine Verschiebung des Termins.

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