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Eigenkündigung ohne wichtigen Grund Ärztliche Empfehlung, vorübergehend keine Fahrzeuge zu lenken - OGH 21.12.2010, 8 ObA 88/10i

33. LfgJuni 2011

45.2.2.Nr.10

§ 82a lit. a GewO 1859
§ 26 Z 1 AngG
§ 139 Abs. 1 ASVG
Art. XVI Z 2 Arbeiter-KollV Güterbeförderungsgewerbe

1. Auf einen vorzeitigen Austritt wegen Arbeitsunfähigkeit oder Gesundheitsgefährdung nach § 82a lit. a GewO 1859 sind die zu § 26 Z 1 AngG entwickelten Grundsätze sinngemäß anzuwenden.

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