45.2.2.Nr.8
§ 2 Abs. 1 ArbAbfG
§ 23 Abs. 1 AngG
§ 47 Abs. 3 BMSVG
1. Vor dem 1.1.2003 geschlossene Übertrittsvereinbarungen per 1.1.2003 sind - entgegen der Auffassung eines erheblichen Teils im Schrifttum - grundsätzlich wirksam.
45.2.2.Nr.8
§ 2 Abs. 1 ArbAbfG
§ 23 Abs. 1 AngG
§ 47 Abs. 3 BMSVG
1. Vor dem 1.1.2003 geschlossene Übertrittsvereinbarungen per 1.1.2003 sind - entgegen der Auffassung eines erheblichen Teils im Schrifttum - grundsätzlich wirksam.
