45.2.2.Nr.4
§ 1376 ABGB
§ 1405 ABGB
1. Eine rechtsgeschäftliche Übernahme von Arbeitsverhältnissen ist auch ohne Unternehmensübernahme möglich.
45.2.2.Nr.4
§ 1376 ABGB
§ 1405 ABGB
1. Eine rechtsgeschäftliche Übernahme von Arbeitsverhältnissen ist auch ohne Unternehmensübernahme möglich.
