45.2.2.Nr.3
§ 1376 ABGB
§ 1377 ABGB
§ 23 Abs. 1 AngG
1. Anders als bei Umwandlung eines Heimarbeitsverhältnisses in ein normales Arbeitsverhältnis tritt bei Änderung echter Arbeitsverhältnisse regelmäßig keine den Abfertigungsanspruch auslösende novationsbedingte Beendigung im Sinne des § 1377 ABGB bzw. § 23 AngG oder § 2 ArbAbfG ein.

