45.1.7.Nr.5
§ 2 Abs. 1 ArbAbfG
§ 23 AngG
§ 23a AngG
§ 26 AngG
§ 17 Abs. 1 und 2 HbG
§ 19 Abs. 1 HbG
§ 21 HbG
1. Einem Abfertigungsbegehren steht eine Selbstkündigung nicht entgegen, wenn aus ihrem Inhalt klar erkennbar ist, dass der Arbeitnehmer sie auf einen wichtigen Lösungsgrund stützt, so wenn er sich aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sieht, die Arbeit weiter zu führen.

