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Hausbesorger Jahreszeitlich nur partielle Arbeitsfähigkeit Finanzielle Unzumutbarkeit? - OGH 29.4.2020, 9 ObA 16/20y

61. LfgOktober 2020

45.1.7.Nr.5

§ 2 Abs. 1 ArbAbfG
§ 23 AngG
§ 23a AngG
§ 26 AngG
§ 17 Abs. 1 und 2 HbG
§ 19 Abs. 1 HbG
§ 21 HbG

1. Einem Abfertigungsbegehren steht eine Selbstkündigung nicht entgegen, wenn aus ihrem Inhalt klar erkennbar ist, dass der Arbeitnehmer sie auf einen wichtigen Lösungsgrund stützt, so wenn er sich aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sieht, die Arbeit weiter zu führen.

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