45.1.7.Nr.6
§ 1157 ABGB
§ 18 AngG
§ 23 AngG
§ 26 Z 1 AngG
1. Die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses in Form einer Arbeitnehmerkündigung steht nach stRsp dem Abfertigungsanspruch dann nicht entgegen, wenn aus der Auflösungserklärung klar erkennbar ist, dass der Arbeitnehmer einen wichtigen Lösungsgrund für sich in Anspruch nimmt.

