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privilegierte wegen Betriebsübergang Auch für „objektiv betriebsbedingte Kündigung“ vorgesehene höhere KollV-Abfertigung? - OGH 25.5.2016, 9 ObA 33/16t

49. LfgOktober 2016

45.1.7.Nr.4

§ 3 Abs. 5 AVRAG
Zusatz-KollV „Einsparungspaket“ Bord-Personal A und L (OS-KV Bord)

1. In Pkt. 4 Zusatz-KV EP haben die Kollektivvertragsparteien u.a. „Abfertigungszahlungen aufgrund objektiv betriebsbedingter Dienstgeberkündigungen“ aus den Wirkungen des Einsparungspakets ausgenommen und vorgesehen, dass für diese als Bemessungsgrundlage jene heranzuziehen sein soll, die ohne das vereinbarte Einsparungspaket (ohne Abzug des „Krisenbeitrags“) gegolten hätte.

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