vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gesundheitliche Gründe - OGH 23.11.2005, 9 ObA 162/05x

17. LfgFebruar 2006

45.1.7.Nr.3

§ 23 Abs. 7 AngG iVm ArbAbfG
§ 82a lit. a GewO 1859

1. Ist aus dem Inhalt der das Arbeitsverhältnis auflösenden Erklärung klar erkennbar, dass der Arbeitnehmer einen wichtigen Lösungsgrund für sich in Anspruch nimmt, steht seinem Begehren auf Abfertigung nicht entgegen, dass er nicht formell seinen Austritt erklärte, sondern kündigte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!