45.1.6.Nr.1
§ 23 Abs. 1 Satz 3 AngG
Art. VII Abs. 3 ArbAbfG
§ 25 KO
§ 1 Abs. 4a IESG
§ 3 Abs. 3 IESG
1. Bei Umstellung einer Vollzeitbeschäftigung auf eine Teilzeitbeschäftigung kann in einem neuen Dienstverhältnis auch dann, wenn - im Anlassfall im Rahmen der Vollzeitbeschäftigung - der Abfertigungsanspruch bereits 12 Monatsentgelte erreicht hat und ausbezahlt wurde, für das neue Arbeitsverhältnis ein weiterer insolvenzgesicherter Abfertigungsanspruch entstehen, im Anlassfall durch berechtigten Konkursaustritt.

