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Gerechtfertigte, aber unverschuldete Entlassung - OGH 3.8.2005, 9 ObA 99/05g

17. LfgFebruar 2006

45.1.5.Nr.2

§ 23 Abs. 7 AngG
§ 27 Abs. 7 KVI

1. Bei gerechtfertigter Entlassung gebührt keinesfalls die 2,5-fache gesetzliche Abfertigung im Sinne des § 29 Abs. 7 KVI.

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