45.1.3.Nr.6
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 33 Z 1 KollV journ. Mitarbeiter Zeitschriften und Fachmedien
§ 23 Abs. 1 AngG
1. Mit dem zur Beseitigung von Problemen ersetzten System der „Abfertigung alt“ durch die „Abfertigung neu“ behält der Dienstnehmer die erworbenen Anwartschaften im Wesentlichen unabhängig von der Beendigungsform.

