45.1.3.Nr.5
§ 2 Abs. 1 ArbAbfG
§ 23 Abs. 7 AngG
§ 9 Abs. 6 AlVG
§ 46 Abs. 3 Z 1 BMSVG
1. Wird ein der Abfertigung alt unterliegender Arbeitnehmer gekündigt und nimmt er letztlich die vom Arbeitgeber in der Kündigung zugesagte Wiedereinstellung nicht in Anspruch, steht ihm aus dem beendeten und nicht bloß karenzierten Arbeitsverhältnis die volle Abfertigung zu.

