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Gleichzeitige Eigenkündigung mit späterem Zugang - OGH 22.10.2007, 9 ObA 128/07z

23. LfgMärz 2008

45.1.3.Nr.4

§ 23 Abs. 1 und 7 AngG

1. Der Abfertigungsanspruch nach § 23 AngG, ebenso jener nach dem Arbeiterabfertigungsgesetz, hängt unter dem Aspekt des Abfertigungsausschlusses wegen Vorliegens einer anspruchvernichtenden Beendigungsart davon ab, wie das Dienstverhältnis tatsächlich endet.

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