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Bloßes Zuerkennungsschreiben und nur vorläufige Invaliditätspensionsleistung - OGH 12.7.2006, 9 ObA 66/06f

19. LfgOktober 2006

45.1.4.Nr.1

§ 23 Abs. 7 AngG
§ 23a Abs. 1 Z 2 AngG

1. Bei Selbstkündigung „wegen Inanspruchnahme einer Pension“ muss die Inanspruchnahme der Pension der Grund der Kündigung sein, also ein enger Zusammenhang zwischen Kündigung und Pensionierung bestehen.

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