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(Ruhestandsversetzung) - Anrechnung der Versorgungsansprüche - OGH 2.10.2002, 9 ObA 86/02s

8. LfgFebruar 2003

45.1.3.Nr.2

§ 5 AngG
§ 23a Abs. 6 AngG
§ 1 Abs. 1 ArbAbfG
§ 2 ArbAbfG
§ 3 ArbAbfG
Art. VII Abs. 5 ArbAbfG
§ 22 Abs. 5 Bundesbahn-Gesetz 1992

1. Während ÖBB-Bedienstete infolge der Weitergeltungs-Bestimmung des § 22 Abs. 5 Bundesbahn-Gesetz 1992 dem ArbAbfG nicht unterliegen, unterliegen Dienstverhältnisse zu sonstigen Eisenbahnen zwar nicht dem AngG (§ 5 AngG), doch dem ArbAbfG mit seinem unabdingbaren Verweis auf die Abfertigungsbestimmungen des AngG.

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