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Nach der Kündigungszeit hervorkommender Entlassungsgrund - OGH 10.1.2001, 9 ObA 222/00p

3. LfgJuli 2001

45.1.3.Nr.1

§ 23 Abs. 7 AngG

1. Endete das Arbeitsverhältnis nicht durch Entlassung, sondern durch Arbeitgeberkündigung, kommt ein Entlassungsgrund aber erst nach Ende der Kündigungsfrist hervor, ist dies nicht anspruchshindernd für die Abfertigung.

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