45.1.2.Nr.2
§ 23 Abs. 1 und 7 AngG
§ 914 ABGB
1. Eine nach Kündigung durch den Angestellten getroffene Vereinbarung, wonach dieser bis zum Finden eines Nachfolgers bleibe, hebt die Kündigungsfolgen auf und gilt als Zeitablauf bzw. einvernehmliche Auflösung.

