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Nach Eigenkündigung - Terminverschiebung über Arbeitgeberinitiative - OGH 27.6.2007, 8 ObA 105/06h

22. LfgOktober 2007

45.1.2.Nr.2

§ 23 Abs. 1 und 7 AngG
§ 914 ABGB

1. Eine nach Kündigung durch den Angestellten getroffene Vereinbarung, wonach dieser bis zum Finden eines Nachfolgers bleibe, hebt die Kündigungsfolgen auf und gilt als Zeitablauf bzw. einvernehmliche Auflösung.

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