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Vereinbarung niedrigerer Abfertigung Welche Strittigkeit genügt für Auslegung als Vergleich? - OGH 28.2.2011, 9 ObA 126/10k

33. LfgJuni 2011

45.1.2.Nr.3

§ 1380 ABGB
§ 23 Abs. 1 AngG
§ 2 Abs. 1 ArbAbfG
§ 3 ArbAbfG

1. Stellt die im aufrechten Arbeitsverhältnis getroffene Vereinbarung einvernehmlicher Auflösung mit halber gesetzlicher Abfertigung einen Vergleich dar, besteht auf die Differenz zur vollen Abfertigung kein durchsetzbarer Anspruch.

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