44.9.4.Nr.1
§ 20d AO bzw.
§ 25 Abs. 2 KO
iVm § 23 AngG
1. Im Falle einer Kündigung nach § 20c AO kann der während der fiktiven normalen Kündigungszeit entstehende erhöhte Abfertigungsanspruch nicht auf § 29 AngG gestützt werden, weil das privilegierte Lösungsrecht rechtmäßig ausgeübt worden ist.

