44.10.1.Nr.1
§ 8 Abs. 2 BEinstG
§ 879 ABGB
§ 1162b ABGB
§ 1162d ABGB
§ 1497 ABGB
§ 29 AngG
§ 34 AngG
1. Arbeitnehmer mit besonderem Kündigungs- oder Entlassungsschutz können bei unwirksamer Beendigung die Unwirksamkeit der Auflösung geltend machen, aber auch die unwirksame Beendigung gegen sich gelten lassen und die für den Fall der (ungerechtfertigten) Beendigung vorgesehenen Ansprüche erheben.

