44.9.2.Nr.2
§ 1162b Satz 1 zweiter HS ABGB
1. Nur ein qualifiziertes Erwerbsversäumnis eines ungerechtfertigt entlassenen Arbeitnehmers führt ab dem vierten Monat zur Anwendung der Anrechnungsbestimmung.
44.9.2.Nr.2
§ 1162b Satz 1 zweiter HS ABGB
1. Nur ein qualifiziertes Erwerbsversäumnis eines ungerechtfertigt entlassenen Arbeitnehmers führt ab dem vierten Monat zur Anwendung der Anrechnungsbestimmung.
