44.8.2.Nr.6
§ 29 AngG
§ 6 UrlG
§ 10 UrlG
1. Ein Angestellter, der unberechtigt entlassen wurde, bekommt nach § 29 AngG als Kündigungsentschädigung das, was er ohne die unberechtigte Entlassung erhalten hätte.
44.8.2.Nr.6
§ 29 AngG
§ 6 UrlG
§ 10 UrlG
1. Ein Angestellter, der unberechtigt entlassen wurde, bekommt nach § 29 AngG als Kündigungsentschädigung das, was er ohne die unberechtigte Entlassung erhalten hätte.
