44.8.2.Nr.5
§ 10 Abs. 5 AngG
§ 29 Abs. 1 AngG
§ 1162b ABGB
1. Für die Bemessung der Kündigungsentschädigung sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der vorzeitigen Auflösung des Dienstverhältnisses maßgeblich.
44.8.2.Nr.5
§ 10 Abs. 5 AngG
§ 29 Abs. 1 AngG
§ 1162b ABGB
1. Für die Bemessung der Kündigungsentschädigung sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der vorzeitigen Auflösung des Dienstverhältnisses maßgeblich.
