44.8.2.Nr.4
§ 29 AngG
§ 10 Abs. 1 und 3 UrlG
§ 25 IO
1. Auch bei Berechnung einer Urlaubsentschädigung ist der Arbeitnehmer nach § 29 AngG grundsätzlich so zu behandeln, wie wenn er gesetzmäßig gekündigt worden wäre.
44.8.2.Nr.4
§ 29 AngG
§ 10 Abs. 1 und 3 UrlG
§ 25 IO
1. Auch bei Berechnung einer Urlaubsentschädigung ist der Arbeitnehmer nach § 29 AngG grundsätzlich so zu behandeln, wie wenn er gesetzmäßig gekündigt worden wäre.
