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Schicksal der BUAG-Zuschläge - OGH 7.6.2006, 9 ObA 55/06p

19. LfgOktober 2006

44.8.2.Nr.2

§ 1162b ABGB
§ 5 BUAG
§ 21 BUAG

1. Aus § 1162 b ABGB ergibt sich der allgemeine Grundsatz, dass der Dienstnehmer im Falle eines berechtigten Austrittes wirtschaftlich so zu stellen ist, als wäre das Dienstverhältnis vertragsgemäß beendet worden.

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