44.8.2.Nr.1
§ 22 AngG
§ 29 AngG
§ 6 ARG
1. Der Anspruch auf Kündigungsentschädigung erfasst im Wesentlichen „entgeltwerte“ Leistungen des Arbeitgebers für den Entschädigungszeitraum. Es geht aber grundsätzlich nicht darum, dem Arbeitnehmer gesetzlich - oder vertraglich - vorgesehene Einschränkungen seiner Arbeitsverpflichtung in diesem Zeitraum abzugelten. Die Möglichkeit, Gründe für die Entgeltfortzahlung relevieren zu können (etwa auch wegen Krankheit oder Verhinderung nach § 8 Abs. 3 AngG), ist nicht ersatzfähig im Sinne des § 29 Abs. 1 AngG.

