44.8.1.Nr.6
§ 1162b ABGB
§ 29 Abs. 1 AngG
§ 25 Abs. 2 IO
§ 15 Abs. 1 MSchG
1. In den Rechtsfolgen unterscheidet sich der begünstigte Austritt des Arbeitnehmers nach § 25 IO nicht von einem begründeten Austritt nach allgemeinem Arbeitsrecht.
44.8.1.Nr.6
§ 1162b ABGB
§ 29 Abs. 1 AngG
§ 25 Abs. 2 IO
§ 15 Abs. 1 MSchG
1. In den Rechtsfolgen unterscheidet sich der begünstigte Austritt des Arbeitnehmers nach § 25 IO nicht von einem begründeten Austritt nach allgemeinem Arbeitsrecht.
