44.8.1.Nr.5
§ 29 Abs. 1 AngG
§ 1162b ABGB
§ 1293 ABGB
§ 1295 ABGB
1. Stehen einem durch Verstoß gegen eine Befristung zeitwidrig Gekündigten im Rahmen der Kündigungsentschädigung die vertragsgemäßen Entgeltansprüche (vorbehaltlich bestimmter Anrechnungen) und aufgrund einer direkten Leistungszusage auch Erfüllungsansprüche auf künftige Versorgungsleistungen einer Ruhegeldordnung zu, umfasst die Kündigungsentschädigung eine Pensionskassenvereinbarung nicht, die erst während der fiktiven Vertragszeit begründet wurde und an welcher nur Personen in aufrechtem unbefristetem Arbeitsverhältnis teilnahmeberechtigt sind.

