44.8.1.Nr.4
§ 29 AngG
§ 1162b ABGB
§ 15 Abs. 1 MSchG
1. Der Arbeitnehmer soll bei der Kündigungsentschädigung das bekommen, was ihm ohne Auflösung des Arbeitsverhältnisses zugekommen wäre.
44.8.1.Nr.4
§ 29 AngG
§ 1162b ABGB
§ 15 Abs. 1 MSchG
1. Der Arbeitnehmer soll bei der Kündigungsentschädigung das bekommen, was ihm ohne Auflösung des Arbeitsverhältnisses zugekommen wäre.
