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Karenz und vertragliche Karenzierung in der Kündigungszeit Zusatzproblem Urlaub und Abfertigung - OGH 29.6.2005, 9 ObA 67/05a

16. LfgOktober 2005

44.8.1.Nr.3

§ 23 Abs. 1 AngG
§ 29 AngG
§ 2 Abs. 2 Satz 3 UrlG

1. Die Kündigungsentschädigung ist ein Schadenersatzanspruch, durch den der Arbeitnehmer unbeschadet der gesetzlich vorgesehenen Anrechnung wirtschaftlich so gestellt werden soll, wie er bei ordnungsgemäßer Beendigung des Arbeitsverhältnisses gestellt gewesen wäre.

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