44.4.1.Nr.1
§ 31 Abs. 1 AngG
§ 34 AngG
1. Im Falle eines befristeten Dienstvertrages sind die Ansprüche auf Ersatz des Entgelts aus dem durch unberechtigten Rücktritt des Dienstgebers beendeten Vertrag durch § 31 Abs. 1 Satz 2 AngG mit drei Monatsentgelten limitiert.

