44.3.1.Nr.2
§ 25 Abs. 2 IO
§ 45a Abs. 1 Z 1, Abs. 2, 5, 8 AMFG
§ 20 Abs. 2 AngG
§ 97 Abs. 1 Z 4 ArbVG
§ 109 Abs. 1 Z 1 ArbVG
Art 4 Abs. 2 Massenentlassungs-RL 98/59/EG
1. Eine bloß hypothetische, tatsächlich aber nicht iSd § 45a Abs. 2 AMFG ausgelöste Verlängerung der hinsichtlich des konkreten Arbeitnehmers zu beachtenden Kündigungsfrist kann beim Ersatzanspruch eines nach § 25 IO ausgetretenen Arbeitnehmers nicht berücksichtigt werden.

