44.2.1.Nr.3
§ 19 Abs. 1 AngG
§ 20 Abs. 2 AngG
§ 29 Abs. 1 AngG
§ 3 Abs. 3 IESG
§ 3a IESG
1. Wurde ein Dienstverhältnis gekündigt, jedoch während der laufenden Kündigungszeit rechtswidrig aufgelöst, steht die Kündigungsentschädigung bis zum ursprünglichen Termin der ausgesprochenen Kündigung zu.

