44.2.1.Nr.2
§ 1162b ABGB
§ 24 AngG
§ 29 Abs. 1 und 2 AngG
1. Stirbt der Arbeitnehmer während des Zeitraumes, für den Kündigungsentschädigung gebührt, ist die Kündigungsentschädigung zeitlich mit dem Todeszeitpunkt begrenzt.
44.2.1.Nr.2
§ 1162b ABGB
§ 24 AngG
§ 29 Abs. 1 und 2 AngG
1. Stirbt der Arbeitnehmer während des Zeitraumes, für den Kündigungsentschädigung gebührt, ist die Kündigungsentschädigung zeitlich mit dem Todeszeitpunkt begrenzt.
