44.2.1.Nr.1
§ 1155 ABGB
§ 1162b ABGB
§ 8 Abs. 1 und 6 lit. b BehEG (BEinstG)
1. Wird ein begünstigter Behinderter in den ersten sechs Monaten ungerechtfertigt entlassen, ist die Kündigungsentschädigung nicht unter Zugrundelegung der kürzeren Kündigungsfrist des Kollektivvertrags (im Anlassfall für das Kleintransportgewerbe), sondern mit der vierwöchigen Mindestfrist nach § 8 Abs. 1 BEinstG zu berechnen.

