44.1.2.Nr.1
§ 26 Z 1 AngG
§ 29 Abs. 1 AngG
1. Ein nur auf § 26 Z 1 AngG gestützter Austritt vermag mangels Verschuldens des Arbeitgebers einen Anspruch auf Kündigungsentschädigung nicht zu begründen.
44.1.2.Nr.1
§ 26 Z 1 AngG
§ 29 Abs. 1 AngG
1. Ein nur auf § 26 Z 1 AngG gestützter Austritt vermag mangels Verschuldens des Arbeitgebers einen Anspruch auf Kündigungsentschädigung nicht zu begründen.
