44.1.1.Nr.1
§ 84 GewO 1859
§ 1162c ABGB
1. § 1162c ABGB hat auch auf die der Gewerbeordnung unterliegenden Arbeitsverhältnisse Anwendung zu finden.
44.1.1.Nr.1
§ 84 GewO 1859
§ 1162c ABGB
1. § 1162c ABGB hat auch auf die der Gewerbeordnung unterliegenden Arbeitsverhältnisse Anwendung zu finden.
