44.1.3.Nr.1
§ 20 AngG
§ 29 AngG
1. Nach ständiger Judikatur löst eine zum falschen Kündigungstermin ausgesprochene Kündigung das Arbeitsverhältnis zu diesem Termin auf. Der auch für unberechtigte Entlassungen geltende § 29 AngG ist dann analog anzuwenden, sodass der Arbeitnehmer einen Schadenersatzanspruch für die Zeit der Verkürzung hat.

