43.7.1.Nr.1
§ 32 AngG
§ 1162c ABGB
1. Wurde die im Sinne des § 26 Z 4 AngG erheblich ehrverletzende Äußerung des Geschäftsführers „So eine blöde Kuh, Sie komische Tschechin Sie!“ von der Arbeitnehmerin schuldhaft provoziert, begründet dies ein Mitverschulden am berechtigten vorzeitigen Austritt.

