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Haftung des Folge-Arbeitgebers? - OGH 25.1.2011, 8 ObA 27/10v

33. LfgJuni 2011

43.6.3.Nr.4

§ 1162a ABGB
§ 86 GewO 1859
§ 1 UWG

1. Das Ausnützen fremden Vertragsbruchs ist - auch wenn es zu Zwecken des Wettbewerbs geschieht - an sich nicht wettbewerbswidrig, es sei denn, der Dritte hat den Vertragsbruch bewusst gefördert oder sonst aktiv dazu beigetragen.

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